Gebäudedurchsuchungspläne / Gebäudedurchsuchungsplan - Gebäude nach Prioritäten durchsuchen
Gebäudedurchsuchungsplan
Bombendrohungen werden meist auf telefonischem Wege übermittelt. Andere Formen, wie z. B. die schriftliche oder durch Personen direkt übermittelte Drohung, spielen nur eine untergeordnete Rolle. Erfahrungsgemäss werden anonyme Bombendrohungen häufig von psychisch kranken Personen und Betrunkenen, aber auch von Kindern und Jugendlichen, vorgebracht. Die Palette möglicher Zielobjekte und -personen ist unbegrenzt. Tendenziell sind insbesondere medizinische und öffentliche Einrichtungen, bestimmte Unternehmen in der Elektronik-, Chemie- bzw. Rüstungsbranche sowie polizeiliche und militärische Einrichtungen betroffen. Im Einzelnen könnten das beispielsweise Bahnhöfe, Schulen, Banken, Kaufhäuser, Gaststätten, Hotels, Sozialämter und Agenturen für Arbeit, aber auch Theater und Kinos sein. So vielfältig mögliche Ziele von Bombendrohungen sein können, so vielfältig sind auch die konkreten Handlungsszenarien im jeweiligen Fall. Ist eine Bombendrohung eingegangen und als ernsthaft eingestuft worden, führt dies zu einer Gebäuderäumung mit anschliessender Gebäudedurchsuchung nach verdächtigen Gegenständen bzw. Bomben.
Gebäudedurchsuchung mit Hilfe eines Gebäudedurchsuchungsplan
Eine Gebäudedurchsuchung sollte rasch und nach Prioritäten erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass die Spezialeinsatzkräfte Gebäudekenntnisse haben sollten, um gezielt suchen zu können. Dies ist aber in den meisten Fällen nicht der Fall. Das ist auch der Grund, weshalb ein durchdachter, nach Risikostellen/ Risikobereiche priorisierter Gebäudedurchsuchungsplan unbedingt notwendig ist. Bedenken Sie, dass im Falle einer Bombendrohung Sie keinen Mitarbeitenden mit guten Hauskenntnissen oder einen Gebäudetechniker dazu zwingen können, zusammen mit der Polizei ins Gebäude zu gehen und nach möglichen Bomben zu suchen.
Somit macht es durchaus Sinn, "in guten Zeiten" sich zu überlegen, wie man am optimalsten das Gebäude oder ein Werkareal absuchen sollte, um schnellst möglich die höchste Durchsuchungsqualität erreichen zu können.
Nach Risikostellen priorisierte Gebäudedurchsuchung bzw. Werkarealdurchsuchung
Zuerst sollte der vom Droher genannte Bereich (falls in der Drohung präzisiert), dann die sogenannten Publikumsbereiche / Risikostellen kontrolliert werden.
Zu den Publikumsbereichen / Risikostellen zählen:
- Gebäudeperipherie
- Einfahrt Warenanlieferung/ Garage
- Parkplätze / Einstellhallen
- Tankanlagen
- Gas-Depot
- Eingangshalle, Wartebereiche, Nebeneingänge Korridore und Treppenhäuser (Nottreppenhäuser)
- Besprechungs- und Sitzungszimmer
- Aufzugskabinen
- Toiletten
- Nischen in Korridoren mit Infrastrukturbereichen wie Kaffeeautomaten, Fotokopiergeräte, interne Postfächer
- (Aufzählung nicht abschliessend)
Die Erstellung eines Gebäudedurchsuchungsplans braucht Erfahrung? | In jedem Fall Durchsuchungspläne mit den Polizei-Spezialeinsatzkräften absprechen und überprüfen lassen! | |
Folgende Dokumente und Daten sind notwendig:
| Die Erfahrung zeigt, dass in den meisten Gebäuden und Werkarealen keine Vorstellungen vorhanden sind, wie man qualitativ hochwertig Räume und Objekte nach Sprengstoffen absuchen will. Bedenken Sie, dass auch Spezial-Suchhunde relativ rasch müde werden, weshalb eine zuvor durchdachte und priorisierte Durchsuchungsstrategie durchaus Sinn macht. Es ist deshalb notwendig:
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Gebäudedurchsuchungsplan - Erarbeitung / Beratung oder Coaching?
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